Mediation ist ein Verfahren der Konfliktlösung durch neutrale Dritte, das sich durch eine strukturierte Vorgehensweise, Allparteilichkeit der Mediatorin, Freiwilligkeit der Teilnahme und Suche nach einer einvernehmlichen Lösung auszeichnet. Die Mediatorin sorgt mit Hilfe entsprechender Moderations- und Gesprächstechniken für einen konstruktiven Gesprächsablauf.
Die Erfolge der Anwendung dieses Verfahrens sind vielfältig und reichen vom privatrechtlichen Bereich über gesellschaftsrechtliche Fragen und Konflikte zwischen Wirtschaftsunternehmen bis hin zur Vermittlung internationaler Konflikte.
Im Bereich der Sozialgerichtsbarkeit des Landes Schleswig-Holstein war ich federführend in dem seit August 2009 laufenden Modellversuch Gerichtsinterne Mediation in der Sozialgerichtsbarkeit des Landes Schleswig-Holstein beteiligt und sammelte von Beginn an praktische Erfahrungen als Güterichterin im Sinne von § 278 Abs. 5 Zivilprozessordnung (ZPO). Nach dieser Vorschrift kann das Gericht die Parteien für … Güteversuche vor einen hierfür bestimmten und nicht entscheidungsbefugten Richter (Güterichter) verweisen. Der Güterichter kann nach § 278 Abs. 5 Satz 2 ZPO alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen.
Richter stehen in Deutschland in einer langen Tradition der einvernehmlichen Konfliktlösung, die ihren gesetzlichen Niederschlag in § 278 Abs. 1 ZPO gefunden hat.
Nach meiner Erfahrung als Richterin am Sozialgericht gibt es bei gerichtlichen Streitigkeiten und hocheskalierten Konflikten im Ergebnis zumeist mindestens einen Verlierer. Es wurde deshalb mehr und mehr zu meinem Anliegen, über eine Verbesserung der Kommunikation Klärungsprozesse zwischen den Beteiligten herbeizuführen, verhärtete Fronten aufzuweichen, um umfassendere Lösungen zu erreichen. Mediation kann streitlösend und streitvermeidend wirken, da Mediation durch positive Übersetzung der Vorgehensweise anderer Konfiktbeteiligter Verständigungspsrozesse herbeiführen, Eskalationsprozesse stoppen und nicht nur kurz- sondern langfristig konfliktlösend wirken kann.
Um meinen theoretischen Hintergrund zu festigen, absolvierte ich von 2008 bis 2011 berufsbegleitend ein Studium an der Europa-Universität Viadrina/Humboldt-Universität zu Berlin mit dem Abschluss M.A. (Mediation und Konfliktmanagement).
Meine Abschlussarbeit schrieb ich zu dem Thema „Gerichtsinterne Mediation aus sozialrichterlicher Sicht am Beispiel des Modellversuchs Gerichtsinterne Mediation in der Sozialgerichtsbarkeit des Landes Schleswig-Holdstein unter besonderer Berücksichtigung zu bewältigender kommunikativer Herausforderungen“.
Verweisen möchte ich noch auf einen in Zusammenarbeit mit Dr. Ulf Kämpfer erstellten Aufsatz zum Thema ,Eskalation: Wird die gerichtsinterne Mediation abgeschafft? Nrv-Magazin 12/2011, S. 40ff.
Da ich zutiefst davon überzeugt bin, dass alternative Konfliktlösung – d.h. Mediation - das Mittel der Wahl ist, um alle Seiten aus Konflikten als Gewinner hervorgehen zu lassen, habe ich die Chance genutzt, freiberuflich Schwerpunkte zu setzen und wählen zu können, womit ich mich inhaltlich befasse und womit ich mich nicht befassen will.
Mediationen können durch win-win-Lösungen langfristig befrieden, Kosten und Zeit sparen und Konflikte umfassend aus der Welt schaffen.
Copyright © 2024 Kanzlei Lesser – Alle Rechte vorbehalten.